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Radhaus Tharandt

Ankommen. Einschließen. Losfahren.

Am Bahnhof Tharandt steht erste von einer Bürger*innengemeinschaft betriebene Fahrradabstellanlage.

Ganz einfach:
das Radhaus in 3 Schritten 

Wählen.

Am Terminal der Fahrradgarage „Einstellen“ oder „Auslösen“ wählen.
Je nach Rad und Größe eine Box in der oberen oder unteren Reihe auswählen (siehe Größenangabe auf der Box).

Stecken

Zum Verifizieren EC-Karte oder Kreditkarte einstecken..

Abstellen

Fahrrad zur angezeigten Box bringen und wie beschrieben hineinstellen bzw. herausholen. Tür zu. Fertig!

Unsere Nutzungstarife

In der Einführungsphase gibt es bis auf Widerruf 50% Rabatt auf alle Tarife!

Tagestarif

2,20 €

ab Buchung 24 Stunden

Wochentarif

9,00 €

ab Buchung 7 × 24 Stunden

Monatstarif

29,00 €

ab Buchung 30 × 24 Stunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung des Radhaus Tharandt

Mit der Nutzung des Radhauses erklären Sie sich mit den AGB einverstanden.

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Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle mit der Thagetes eG geschlossenen Verträge über die Nutzung eines Fahrradeinstellplatzes. Sie regeln die Einstell- und Nutzungsbedingungen der Fahrradabstellanlage „Radhaus Tharandt“

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Buchungsvorgang und Mietvertrag

a) Thagetes eG (Betreiber) stellt ihren Kunden der Fahrradabstellanlage (Nutzer) einen Stellplatz für ein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike zur Verfügung.
Mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der erfolgreichen Buchung des Stellplatzes kommt ein Mietvertrag für den diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten über einen Fahrradeinstellplatz zustande.
b) Die Buchung eines Stellplatzes in der Anlage ist nur mit einer Girocard oder VISA/ Maestro Karte möglich. Die Buchung erfolgt ausschließlich am Buchungssystem der jeweiligen Fahrradabstellanlage.
c) Nach erfolgreicher Buchung erhält der Nutzer Zugang zu dem ihm zugeordneten Stellplatz.
d) Der Mietvertrag endet mit Ausfahrt des Fahrrades, Pedelec oder E-Bike aus der Fahrradabstellanlage „Radhaus Tharandt“ und dem ordnungsgemäßen Schließen der Stellplatztür durch den Nutzer.
e) Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrrades, Pedelecs oder E-Bikes sowie die Gewähr von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages.
f) Für die Dauer der vereinbarten Einstell- und Nutzungszeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen.

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Parkgebühren, Einstell- und Nutzungszeit

a) Die Höhe der Parkgebühr richtet sich nach der Dauer des Parkvorganges und des hierfür festgesetzten Preises (siehe Gebührenübersicht). Hierbei gilt, dass ein Tagesticket 24 Stunden ab Buchung beinhaltet. In der Parkgebühr sind die Kosten für einen Ladevorgang unabhängig der Dauer und des Umfanges des Ladevorganges enthalten.
b) Die Höchstparkdauer für einen Parkvorgang beträgt maximal 30 Tage, sofern keine Sondervereinbarung getroffen ist.
c) Der Bezahlvorgang erfolgt ausschließlich am Buchungssystem der Fahrradabstellanlage „Radhaus Tharandt“ bargeldlos. Das Öffnen des Stellplatzes für die Beendigung des Parkvorganges erfolgt nur nach erfolgreicher Bezahlung des Mietpreises. Mittels des QR-Codes ist es dem Mieter möglich, eine Quittung in Form einer PDF auf sein Smartphone zu ziehen.
d) Nach dem Bezahlvorgang hat der Nutzer unverzüglich sein Fahrrad, Pedelec oder E-Bike aus dem Stellplatz zu holen. Nach Verlassen des Stellplatzes ist die Stellplatztür vom Nutzer ordnungsgemäß zu schließen.
e) Kommt der Nutzer seiner Räumpflicht nicht nach, ist die Thagetes eG berechtigt, das Fahrrad des Nutzers auf dessen Kosten aus der Anlage zu entfernen. Der Androhung einer Nachfrist bedarf es nicht.
f) Der Nutzer verpflichtet sich, den Stellplatz zu beräumen und keinen Müll oder andere Sachen und Flüssigkeiten im Stellplatz zu hinterlassen. Für den Fall der Zuwiderhandlung ist der Nutzer verpflichtet, dem Betreiber die Kosten der Reinigung und Beräumung des Stellplatzes zu erstatten.

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Bereitstellung von Zusatzleistungen / Lademöglichkeiten für E-Bike-Akkus

a) Ladetechnik
Ausgestattet sind die jeweiligen Stellplätze mit Ladesteckdosen IP44 Feuchtraum 230V. Der Betreiber behält sich vor, jederzeit Änderungen an den technischen Spezifikationen sowie der Bedien- und Funktionsweise der Steckdosen vorzunehmen.
b) Nutzung der Steckdosen
Die Steckdosen stehen ausschließlich für die Aufladung der in den Pedelecs/E-Bikes des Nutzers befindlichen Akkus zur Verfügung. Der Nutzer hat sein eigenes Ladekabel/ Ladegerät zu verwenden. Es dürfen nur geprüfte, technisch einwandfreie und zugelassene Kabel und Ladegeräte verwendet werden. Es dürfen nur geprüfte Pedelecs/E-Bikes angeschlossen werden, die für die ausgewiesene Ladespannung zugelassen sind.
c) Sicherheit
Vor Benutzung der Steckdose ist diese auf äußerliche Unversehrtheit zu überprüfen. Bei erkennbaren Schäden am Gehäuse, an den Schutzklappen und den Anschlussdosen, bei jeglicher Art von Fehlfunktion der Ladesäule und Anzeichen von Vandalismus darf die Nutzung der Steckdose weder begonnen noch fortgesetzt werden. Vom Nutzer festgestellte Mängel sind unverzüglich nach Bekanntwerden dem Betreiber über die ausgewiesene Telefonnummer zu melden.(siehe Service-Hotline Buchungssystem)
d) Bereitstellung von elektrischer Energie, Haftung
Der Betreiber ist gegenüber dem Nutzer nicht zur Bereitstellung von elektrischer Energie an den Steckdosen verpflichtet und von der Leistungspflicht und der Haftung befreit. Dies gilt insbesondere bei erforderlicher Außerbetriebnahme der Steckdosen aus technischen Gründen, Unterbrechungen oder Unregelmäßigkeiten in der Stromversorgung der Steckdosen, u.a. verursacht durch den zuständigen Netzbetreiber. Die Nutzung der Steckdosen und das Aufladen der Akkus erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers.
Die Außerbetriebnahme von Steckdosen stellt ausdrücklich keinen Grund für eine Preisminderung dar.

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Allgemeine Nutzungsbestimmungen

a) Die Benutzung der Fahrradabstellanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Ein Winterdienst um die Anlage herum wird nicht durchgeführt.
b) Der Nutzer verpflichtet sich, die Anlage mit Sorgfalt zu behandeln und sauber zu halten.
c) Es dürfen nur Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und Fahrradzubehör in der Anlage untergestellt werden.
d) Der Nutzer kann unter den freien Abstellplätzen keinen bestimmten Abstellplatz wählen oder reservieren. Die Stellplatzvergabe wird vom Betreiber vorgenommen.
e) Vor Benutzung der Fahrradabstellanlage ist zu überprüfen, ob die Türmaße eingehalten werden. Körbe oder Kindersitze sind ggf. vor dem Einstellen zu demontieren.
f) Der Nutzer ist nicht berechtigt, den Schließmechanismus der Anlage zu verändern.

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Haftung des Betreibers

a) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutung oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Nutzers oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
Eine Haftung des Betreibers für Brandschäden egal aus welcher Ursache wird ausgeschlossen, auch wenn der Brand beim Aufladen eines Akkus oder einer Batterie entsteht oder wenn sich das eingestellte Fahrrad, Pedelecs oder E-Bike selbst entzündet.
b) Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind und die für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
c) Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich, vor Verlassen der Fahrradabstellanlage dem Betreiber anzuzeigen.
Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn über die Service-Hotline niemand zu erreichen ist. In diesem Fall muss der Nutzer sie dem Betreiber innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Beendigung der Nutzungsdauer, während der der Schaden entstanden ist, dem Betreiber in Textform mitteilen.
d) Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen. Macht der Nutzer Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Betreiber seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
Die Thagetes eG nimmt an keiner Verbraucherstreitbeteiligung teil.
e) Für Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes, die über die vertraglich vereinbarte Höchstparkdauer hinaus in der Fahrradabstellanlage „Radhaus Tharandt“ verbleiben, ist mit Ablauf der auftragsgemäßen Unterstelldauer jegliche Haftung bzw. Gewährleistung seitens des Betreibers ausgeschlossen.
f) Eine Haftung des Betreibers für Sach-, Gesundheits- und Körperschäden, die beim Einstellen und Herausnehmen der Räder entstehen, wird ausgeschlossen.

7

Haftung des Nutzers

Der Nutzer haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten oder seine Beauftragten, dem Betreiber oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Parkeinrichtung durch ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht, wie z. B. auch das Ablagern von Müll.

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Sonstige Bestimmungen

a) Dem Betreiber stehen wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht (§562 BGB) an dem eingestellten Fahrrad, Pedelec oder E-Bike sowie etwaigem Fahrradzubehör des Nutzers zu. Befindet sich der Nutzer mit dem Ausgleich der Forderungen des Betreibers in Verzug, so kann der Betreiber Pfandverwertung frühestens zwei Wochen nach deren Androhung vornehmen.
b) Verliert der Nutzer seine Girocard oder Visa/Maestro Karte, so hat er den Betreiber unverzüglich über die Service-Hotline zu benachrichtigen. Für den Verlust und die damit verbundenen Folgekosten haftet der Nutzer. Bei Verlust der Girocard oder Visa/Maestro Karte ist der maximale Tagespreis entsprechend der Preisliste zu entrichten.
c) Die Herausgabe des Fahrrad, Pedelecs oder E-Bike erfolgt nur gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und der verwendeten Girocard bzw. Visa/Maestro Karte. Die hierfür entstehenden Mehrkosten hat der Nutzer zu tragen.
d) Der Betreiber führt einmal jährlich an der Abstellanlage „Radhaus Tharandt“ Fahrradabstellanlagen eine Grundreinigung durch. Hierzu erfolgt die Öffnung der jeweiligen Stellplätze, welche der Nutzer zu dulden hat.
e) In der Fahrradabstellanlage ist verboten:
das Befahren mit Mofas, Motorrädern, Inlineskates, Skatebords u. ä . Geräten und deren Abstellung;
der Aufenthalt unbefugter Personen ohne abgestelltes Fahrrad und ohne gültiges Parkticket;
das Rauchen und die Verwendung von Feuer;
die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten;
das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie Entleeren von Betriebsstoffbehältern;
der Aufenthalt in der Fahrradabstellanlage über die Zeit des Abstell- und Abholvorgangs hinaus

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Download

Diese AGB könne Sie hier herunterladen (pdf, 39 kB)

Service-Hotline

Hotline des Buchungssystems:

+49-(0)371–836 5355 0

Bei Hotlinestörung wenden Sie sich bitte direkt an die Thagetes eG:

+49-(0)35203-37955

E-Mail:

radhaus@thagetes.de

Adresse

Dresdner Straße 20
01737 Tharandt                     
Deutschland

Kontakt

E-Mail: kontakt@thagetes.de
Telefon: +49 (0) 35203 37955 
Fax: +49 (0) 35203 37936