Haftung des Betreibers
a) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse wie beispielsweise Hochwasser, Überflutung oder Erdbeben sowie durch das eigene Verhalten des Nutzers oder das Verhalten Dritter verursacht werden.
Eine Haftung des Betreibers für Brandschäden egal aus welcher Ursache wird ausgeschlossen, auch wenn der Brand beim Aufladen eines Akkus oder einer Batterie entsteht oder wenn sich das eingestellte Fahrrad, Pedelecs oder E-Bike selbst entzündet.
b) Der Betreiber haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind und die für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von wesentlicher Bedeutung sind.
c) Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich, vor Verlassen der Fahrradabstellanlage dem Betreiber anzuzeigen.
Dies gilt nicht, falls eine solche Mitteilung objektiv nicht möglich oder ihm nicht zuzumuten ist, wovon insbesondere dann auszugehen ist, wenn über die Service-Hotline niemand zu erreichen ist. In diesem Fall muss der Nutzer sie dem Betreiber innerhalb einer Frist von drei Werktagen nach Beendigung der Nutzungsdauer, während der der Schaden entstanden ist, dem Betreiber in Textform mitteilen.
d) Bei nicht rechtzeitiger Anzeige sind sämtliche Ansprüche und Schadenersatzansprüche des Nutzers ausgeschlossen. Macht der Nutzer Schadenersatzansprüche gegen den Betreiber geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Betreiber seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.
Die Thagetes eG nimmt an keiner Verbraucherstreitbeteiligung teil.
e) Für Fahrräder, Pedelecs oder E-Bikes, die über die vertraglich vereinbarte Höchstparkdauer hinaus in der Fahrradabstellanlage „Radhaus Tharandt“ verbleiben, ist mit Ablauf der auftragsgemäßen Unterstelldauer jegliche Haftung bzw. Gewährleistung seitens des Betreibers ausgeschlossen.
f) Eine Haftung des Betreibers für Sach-, Gesundheits- und Körperschäden, die beim Einstellen und Herausnehmen der Räder entstehen, wird ausgeschlossen.